Profi-Tipps zum Thema Pflegeimmobilien
Anschaffungsnebenkosten von der Steuer absetzen
Zu den Anschaffungsnebenkosten ist Folgendes zu sagen:
Alle Aufwendungen, die in Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrages und dem Eigentümerwechsel stehen, sind Anschaffungsnebenkosten. Sie werden dem Kaufpreis hinzugerechnet und mit abgeschrieben, soweit sie auf das Gebäude entfallen. Anschaffungsnebenkosten beim Kauf eines Altbaus oder Neubaus sind Notarkosten (nur für die Beurkundung des Kaufvertrages und evtl. für die Verwaltung des Notaranderkontos), Grunderwerbsteuer, Gebühren des Grundbuchamtes (nur für Eigentümerwechsel einschließlich evtl. Gebühren für Auflassungsvormerkung), Maklergebühren (nur für die Vermittlung des Objekts), Fahrt- und Telefonkosten (nur im Zusammenhang mit dem erworbenen Objekt).
Nicht unmittelbar mit dem Objekt zusammenhängende Nebenkosten, wie z.B. Notarkosten für die Eintragung der Grundschuld bei Fremdfinanzierung, sind sofort abziehbare Werbungskosten.