FAQs
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Welche Baurisiken muss ich beachten und wie kann ich diese minimieren?
Die wesentlichsten Baurisiken sind bei Neubauprojekten zu beachten. Auf dem Bau können sich aus den verschiedensten Gründen Verzögerungen ergeben, bei einer Insolvenz der Baufirma auch Kostensteigerungen, welche die Käufer treffen. Bei gravierenden Verzögerungen oder auch Baumängeln hat zudem der vertraglich eigentlich gebundene Betreiber möglicherweise das Recht zur außerordentlichen Kündigung. All dies kommt zwar extrem selten vor - wir wissen aus 10 Jahren Erfahrung lediglich von 2-3 relevanten Beispielen - aber wenn, dann sorgen solche Fälle natürlich für erhebliche Probleme.
Was können Sie also tun, um sich bestmöglich gegen derartige Baurisiken abzusichern?
Erstens sollte bei einem Neubauprojekt das ausführende Bauunternehmen möglichst (Pflegeimmobilien) erfahren, groß und bonitätsstark sein. Inhabergeführte Unternehmen, vielleicht sogar Familienunternehmen mit jahrzehntelanger Tradition sind zu bevorzugen.
Zweitens können Sie versuchen, möglichst lange mit Ihrem Kauf zu warten, denn je später der Kauf, desto geringer das verbleibende Risiko. Bei guten Angeboten, die schnell vergriffen sind, ist diesbezüglich allerdings wenig Spielraum vorhanden.
Drittens ist es vorteilhaft, Angebote zu bevorzugen, bei denen Sie den Kaufpreis nicht nach Baufortschritt, also in Raten gemäß MaBV (die sog. Makler-Bauträger-Verordnung) zahlen, sondern erst nach Fertigstellung und Abnahme. Das unterbindet nicht alle möglichen Probleme, verleiht Ihnen im Zweifelsfall aber eine wesentlich bessere Position. Leider gibt es nur sehr, sehr wenige solche Angebote auf dem Markt.
Viertens und letztens kann man sich natürlich auch auf Bestandsobjekte beschränken, die allerdings auch den einen oder anderen Nachteil jenseits von Baurisiken haben können. Am besten sind dabei solche Pflegeimmobilien, die zwischen 2 und 4 Jahren alt sind: so ist die Restlaufzeit des Pachtvertrags noch hoch, mögliche Kinderkrankheiten und Baumängel sind bereits behoben und obendrein gilt immer noch die 5 jährige gesetzliche Mängelgewährleistung, die den Bauträger dazu verpflichtet, eventuell später auftretende Mängel noch auf seine Kosten instand setzen zu lassen.