Was tut der Verwalter eigentlich?

FAQs

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Was tut der Verwalter eigentlich?

 

Hier ist der Umfang der ordentlichen Verwaltertätigkeit von den außerordentlichen Verwaltertätigkeiten zu unterscheiden.

 

Zu den ordentlichen und mit der normalen Verwaltergebühr abgegoltenen Arbeiten gehören insbesondere …

… die jährliche Begehung des Pflegeheims zur Feststellung von Instandsetzungsbedarf

… die Aufstellung eines Wirtschaftsplans für die Eigentümer

… die Kommunikation mit dem Betreiber zu Standardfragen

… die Überprüfung der Wertsicherungsklausel und Anzeige einer gebotenen Mieterhöhung dem Betreiber gegenüber

… die Einberufung, Durchführung und Nachbereitung der jährlichen Eigentümerversammlung

… die Verwaltung der Instandhaltungsrücklage

… die Weiterleitung und Aufteilung der vom Betreiber überwiesenen Pacht an die Eigentümer

… die Beantwortung von Eigentümerfragen

 

Die außerordentlichen Verwaltertätigkeiten werden in der Regel mit im Vertrag festgelegten Stundensätzen abgerechnet. Beispielsweise kann es hierbei um folgende Dinge gehen:

 

… Verhandlung mit dem Betreiber über die Verlängerung des Pachtvertrags und Recherche nach alternativen Betreibern

… Verhandlung mit dem Bauträger bei Mängeln mit Gewährleistungsansprüchen

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Kann ich mein Pflegeappartement bei Bedarf selbst nutzen? Wie wird dann ggf. die Miete verrechnet?

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