FAQs
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Was tut der Verwalter eigentlich?
Hier ist der Umfang der ordentlichen Verwaltertätigkeit von den außerordentlichen Verwaltertätigkeiten zu unterscheiden.
Zu den ordentlichen und mit der normalen Verwaltergebühr abgegoltenen Arbeiten gehören insbesondere …
… die jährliche Begehung des Pflegeheims zur Feststellung von Instandsetzungsbedarf
… die Aufstellung eines Wirtschaftsplans für die Eigentümer
… die Kommunikation mit dem Betreiber zu Standardfragen
… die Überprüfung der Wertsicherungsklausel und Anzeige einer gebotenen Mieterhöhung dem Betreiber gegenüber
… die Einberufung, Durchführung und Nachbereitung der jährlichen Eigentümerversammlung
… die Verwaltung der Instandhaltungsrücklage
… die Weiterleitung und Aufteilung der vom Betreiber überwiesenen Pacht an die Eigentümer
… die Beantwortung von Eigentümerfragen
Die außerordentlichen Verwaltertätigkeiten werden in der Regel mit im Vertrag festgelegten Stundensätzen abgerechnet. Beispielsweise kann es hierbei um folgende Dinge gehen:
… Verhandlung mit dem Betreiber über die Verlängerung des Pachtvertrags und Recherche nach alternativen Betreibern
… Verhandlung mit dem Bauträger bei Mängeln mit Gewährleistungsansprüchen
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