FAQs
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Warum spricht man von der „anfänglichen“ Mietrendite?
Einer der großen Vorteile bei einer Investition in Pflegeappartements ist der automatische Inflationsausgleich, der bereits im Pachtvertrag mittels einer Wertsicherungsklausel vereinbart wurde und um den Sie sich nicht weiter zu kümmern brauchen. Die im Pachtvertrag vereinbarte und auch im Exposé zum Angebot ausgewiesene Miete gilt somit nur bis zur ersten Erhöhung der Miete, wodurch sich selbstverständlich auch gleichzeitig die Mietrendite ändert. Das Schöne daran ist zum einen, dass der Verwalter als Interessenvertreter der Eigentümer, die Einhaltung und Umsetzung der Klausel für Sie überwacht, und zum anderen natürlich, dass die Miete aus Pflegeimmobilien auch bei einer allgemeinen Geldentwertung / Inflation weitgehend wertstabil bleibt. Entweder es greift eine Mietindexierung, nach der die statistisch festgestellte Inflation zu einem bestimmten Prozentsatz ausgeglichen wird, oder eine vereinbarte Staffelmiete sorgt in festen Abständen für eine Anpassung der Mieteinnahmen – und das sogar unabhängig von der aktuellen Inflation.