Wann sollte ich mein favorisiertes Angebot besichtigen?

FAQs

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Wann sollte ich mein favorisiertes Angebot besichtigen?

Grundsätzlich kann die Antwort auf diese oft gestellte Kundenfrage nur lauten: vor der Kaufentscheidung bzw. dem Notartermin. Gerade bei weiter entfernten Objekten ist die Versuchung natürlich regelmäßig groß, sich den unliebsamen Reiseaufwand zu sparen. Auch als Berater ist man übrigens an dieser Stelle in der Zwickmühle, denn sachlich betrachtet gibt es zur Besichtigung keine Alternative. In unseren 10 Jahren in der Pflegeimmobilien-Branche sind uns solche Betrugsfälle zwar noch nicht zu Ohren gekommen, aber wenn man weiter zurück geht und andere Immobilienarten mit einbezieht, so wurden schon Immobilien, die es so gar nicht gab, mit falschen Fotos und erfundenen Informationen verkauft. Um ein derartiges Szenario zu vermeiden, kann man natürlich auch eine Vertrauensperson mit kürzerer Anreise zum Objekt seiner Wahl bzw. zur Baustelle schicken. Unter Umständen ist auch der betreuende Notar vor Ort als Treuhänder der Käuferinteressen soweit mit dem Objekt vertraut, dass er die Richtigkeit der Angaben persönlich versichern kann.
Wenn jedoch, aus welchem Grund auch immer, nicht vor dem Notartermin besichtigt werden soll oder kann, so ist in der Folgezeit der frühestmögliche Zeitpunkt sinnvoll, in jedem Fall jedoch vor der Überweisung des Kaufpreises. Gerade bei Objekten mit endfälliger Zahlung des Kaufpreises, also nach Fertigstellung und Abnahme, ist diese Option noch ein guter Kompromiss.

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Kann ich mein Pflegeappartement bei Bedarf selbst nutzen? Wie wird dann ggf. die Miete verrechnet?

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